Gutachten
Einfache gutachterliche Stellungnahmen können kurzfristig erstellt werden. Wir verrechnen für diese Leistung € 140.
Ausführliche Gutachten werden abhängig vom Aufwand individuell verrechnet.
Privatgutachten für die Bereiche Berufsunfähigkeit, Pflegegeld, Schmerzensgeld, Beurteilung von Verletzungsausmaß, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Gutachten nach Behandlungen oder Operationen (allfällige Behandlungsfehler) können ebenfalls erstellt werden.
Vor der Erstellung erfolgt im Rahmen einer Erstordination eine Vorbesprechung und Befundsichtung, erst dann wird die Entscheidung getroffen, ob eine Gutachtenserstellung tatsächlich sinnvoll ist.